Rechtliches zur Nachttanz- Demonstration am 1.Mai

Rechtliches zur Nachttanz- Demonstration am 1.Mai

Im Vorfeld der Nachttanzdemonstration am 1. Mai gibt es hier noch einmal einen kurzen Legal Input mit den wichtigsten rechtlichen Informationen zu Demonstrationen.

Auf dem Weg zu einer Versammlung und von dort weg dürft ihr von der Polizei nicht ohne Anlass kontrolliert werden. Eine legale Versammlung ist eine Gruppe von mindestens 2-3 Menschen, die nicht von der Polizei verboten wurde und ihre Meinung über Schilder, Banner oder Parolen kund tun. Bevor die Polizei eine Versammlung auflöst, muss sie dies vorher 3 Mal für alle hörbar ankündigen.

Versammlungen sollen in Deutschland angemeldet werden, jedoch ist die Teilnahme an einer nicht angemeldeten Demonstration nicht strafbar und diese gilt trotzdem als versammlung. Erst Nachdem die Polizei diese aufgelöst hat, ist das Teilnehmen verboten.

Nicht mitgebracht werden dürfen Gegenstände die von der Polizei als Waffen, oder Schutzwaffen ausgelegt werden.

Von offensichtlichen Sachen wie Messern, Schusswaffen oder Pfefferspray abgesehen solltet ihr also auch keine Stahlkappenschuhe, Holz-, oder Metallstangen und Protektoren mitnehmen.

Wasser, Snacks und passende Kleidung dürfen aber natürlich nicht fehlen!

Bringt außerdem reichlich gute Laune und eure Freund*innen mit.

Auf einen Kraftvollen 1. Mai!